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Lebensrettende Sofortmaßnahmen [LSM]

Zur Beantragung der Fahrerlaubniserteilung muss der Fahrschüler nachweisen, dass er an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen teilgenommen hat. Ziel des Kurses ist es, die Fahrschüler in die Lage zu versetzen, in Notfällen Leben zu retten. Wichtig ist, dass sich der Fahrschüler auch traut, das gelernte im Notfall anzuwenden und dass den Fahrschülern bewusst wird, dass durch ihre Hilfe ein Menschenleben gerettet werden kann.



 
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