Home
Über mich
Unsere Fahrzeuge
Rund um den Schein
Ausbildung
Lebensrettende Sofortmaßnahmen [LSM]
Theorie
Praxis
Fahrerlaubnisklassen
Führerschein mit 17
Kosten
Gutscheine
Galerie
Kontakt
Links
 


Begleitendes Fahren mit 17!

Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich zur Führerscheinausbildung anmelden.

Ziel ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Auf Grund mangelnder Erfahrung sind sie überdurchschnittlich häufig Verursacher eines Verkehrsunfalls. Um dem entgegenzuwirken, wird bis zum Ende 2010 ein Modellversuch gestartet. Nach der bestanden Fahrerlaubnisprüfung darf der Fahranfänger mit 17 in Begleitung einer vorher benannten Person ein Auto fahren. Die Begleitperson(en) werden schon bei der Antragstellung angegeben und in die Prüfbescheinigung eingetragen.

Vorteil dieser Maßnahme:
• Zusätzliche Fahrpraxis
• Erfahrungsaustausch

Ein Rückgang des Unfallrisikos wird in der Phase des selbstständigen Fahrens erwartet. Der Schüler durchläuft die gleiche Ausbildung wie bisher, nur ein Jahr früher. Nur ist in diesem Fall keine Antragstellung einer Doppelklasse ( A+B ) möglich. Fahrzeuge der Klassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind ( M+L+S ), dürfen auch ohne Begleitung gefahren werden. Auch die Probezeit beginnt mit dem Erhalt der Prüfbescheinigung.

Die Begleitpersonen, die nicht unbedingt die Eltern sein müssen, sollen folgende Anforderungen erfüllen:
• Mindestalter 30 Jahre
• Mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Klasse B (3)
• Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
• Bei der Begleitung weniger als 0,5 Promille Blutalkohol

Die Begleitperson soll als Ansprechpartner vor, während und nach der Fahrt dienen und beim Fahren Sicherheit vermitteln. Er stellt keinen Fahrlehrerersatz dar, der junge Fahrer fährt eigenverantwortlich.

Wenn die Ausbildung durchfahren und die Prüfung bestanden ist, bleibt nur noch zu beachten, dass in dem Versicherungsbedingungen des Autos keine Beschränkung für Fahrer unter 23 Jahre eingetragen ist.

 
  Top