Mit 16 1/2 Jahren kannst du dich zur Führerscheinausbildung anmelden.
Ziel ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Auf
Grund mangelnder Erfahrung sind sie überdurchschnittlich häufig
Verursacher eines Verkehrsunfalls. Um dem entgegenzuwirken, wird bis zum
Ende 2010 ein Modellversuch gestartet. Nach der bestanden
Fahrerlaubnisprüfung darf der Fahranfänger mit 17 in Begleitung einer
vorher benannten Person ein Auto fahren. Die Begleitperson(en) werden
schon bei der Antragstellung angegeben und in die Prüfbescheinigung
eingetragen.
Vorteil dieser Maßnahme:
• Zusätzliche Fahrpraxis
• Erfahrungsaustausch
Ein Rückgang des Unfallrisikos wird in der Phase des selbstständigen
Fahrens erwartet. Der Schüler durchläuft die gleiche Ausbildung wie
bisher, nur ein Jahr früher. Nur ist in diesem Fall keine Antragstellung
einer Doppelklasse ( A+B ) möglich. Fahrzeuge der Klassen, die in der
Klasse B eingeschlossen sind ( M+L+S ), dürfen auch ohne Begleitung
gefahren werden. Auch die Probezeit beginnt mit dem Erhalt der
Prüfbescheinigung.
Die Begleitpersonen, die nicht unbedingt die Eltern sein müssen, sollen
folgende Anforderungen erfüllen:
• Mindestalter 30 Jahre
• Mindestens 5 Jahre ununterbrochen in Besitz der Klasse B (3)
• Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
• Bei der Begleitung weniger als 0,5 Promille Blutalkohol
Die Begleitperson soll als Ansprechpartner vor, während und nach der
Fahrt dienen und beim Fahren Sicherheit vermitteln. Er stellt keinen
Fahrlehrerersatz dar, der junge Fahrer fährt eigenverantwortlich.
Wenn die Ausbildung durchfahren und die Prüfung bestanden ist, bleibt
nur noch zu beachten, dass in dem Versicherungsbedingungen des Autos
keine Beschränkung für Fahrer unter 23 Jahre eingetragen ist.