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Mofa

Mofa und Roller, maximal 25 km/h bbH, einsitzig, Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
ab 15 Jahre
M

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50ccm und bis 45 km/h
ab 16 Jahre
A1

Krafträder bis 125 ccm, bis 11kW
Einschluss M
ab 16 Jahre
A

Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm
oder über 45 km/h, zunächst beschränkt auf 25KW (34PS)
Einschluss A1 und M
ab 18 Jahre
A offen (Direkteinstieg)

Krafträder, auch mit Beiwagen, über 50 ccm
oder über 45 km/h
Einschluss A1 und M
ab 25 Jahre
B

Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, bis 8 Sitzplätze
(ohne Fahrersitz)
Einschluss L, M und S
ab 18 Jahre
BE

Kfz mit Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
ab 18 Jahre
S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50 ccm, 4 kW und 45 km/h
ab 16 Jahre
L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 25 km/h
ab 16 Jahre

 
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